© ZEYEN - TORTECHNIK  2023        Brücksief 2           53937 Schleiden-Herhahn        Tel.: 02444 / 914 301       Fax: 02444 / 914 303
Die Welt der Tore und vieles mehr… .eu  02444 / 914 301
02444 / 914 301

Service

Service vor Ort bietet nur der Fachhandel - nicht das Internet und auch nicht der Baumarkt. Wir bieten Ihnen in unserer Ausstellung eine Beratung an und statten Sie mit Info-Material aus. Dann können Sie in Ruhe zu Hause auswählen, welches Produkt Ihnen am Besten zusagt. Unseren Kunden bieten wir auch einen Aufmaß-Service an, schließlich soll Ihr neues Tor ja auch reinpassen!
Sie möchten Ihr Tor, Ihren Antrieb oder Ihre Rollläden selbst montieren? Kein Problem - Sie können die Ware bei uns abholen oder von uns nach Hause liefern lassen. Wenn Sie bei der Montage unerwartet Probleme bekommen sollten - Anruf reicht, wir helfen Ihnen. Um die Garantieansprüche nicht zu verlieren, bieten wir Selbsteinbauern auch eine technische Abnahme (mit Protokoll) durch einen unserer Techniker an.
Wartung / Prüfung Im Industriebereich sind regelmäßige (meist jährliche) UVV-Prüfungen von kraftbetätigten Toranlagen gesetzlich vorgeschrieben. Wir führen diese Prüfungen für Sie durch und erstellen für jedes Tor ein entsprechendes Prüfprotokoll. Bei Toren, die in Selbsthaltung schließen ist aufgrund der Arbeitsstättenrichtlinien zusätzlich noch eine Messung an der Hauptschließkante gefordert (ASR A1.7), dabei werden sowohl die Schließkräfte, als auch die Zeiten von einem geeichten Messgerät ermittelt. Dies wird bei uns graphisch ausgewertet und Ihnen übermittelt. So sind Sie immer über den Zustand Ihrer Toranlagen auf dem Laufenden. Preise für Wartungen und Prüfungen richten sich nach Art und Umfang Ihrer Toranlagen, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Muss ich als Privatmann mein Tor prüfen lassen? Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind für den Privatbereich ja nicht zuständig, daher gelten die Vorschriften für den gewerblichen Bereich auch nicht im Privatleben. Sie dürfen jedoch nicht vergessen, dass Sie auch als Privatmann eine Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Mitmenschen haben! Wenn irgendjemand aufgrund eines Mangels an Ihrer Toranlage zu Schaden kommt, sind Sie dafür verantwortlich. Die Verkehrssicherungspflicht des Haus- oder Garagenbesitzers z.B. verpflichtet ihn dazu, Gefahren für die Öffentlichkeit zu vermeiden oder zu vermindern, wenn eine solche von einer Toranlage ausgeht. Informationsmaterial zu diesem Thema finden Sie im Downloadbereich. Im Übrigen kann eine nicht regelmäßig durchgeführte Wartung auch zum Verlust der Garantie führen, die Hersteller der Tore schreiben in Ihren Montage- und Betriebsanleitungen eine regelmäßige Wartung vor. Deswegen an dieser Stelle nochmals folgender Hinweis:
ANGEBOT Prüfung und Wartung Ihres Garagentores für € 101,28 (inkl. 19% MwSt.) (inklusive An- und Abfahrt im Umkreis von 50km um Schleiden) Kräftemessung nach ASR A1.7 inkl. Prüfprotokoll € 65,45 (inkl. 19% MwSt.) (in Verbindung mit einer Torwartung, bei in Selbsthaltung zulaufenden Tore werden grundsätzlich immer Kraftmessungen durchgeführt!)
DIN und EN-Normen Seit Mai 2005 gelten im Bereich der Europäischen Union für alle neu eingebauten Tore die aktuellen Europa-Normen.  Die Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore ist eine grundlegende Anforderung nach der europäischen Maschinen-Richtlinie und der europäischen Bauprodukten-Richtlinie. Mit den Normen DIN EN 12 453 "Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Anforderungen" und DIN EN 12 445 "Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Prüfverfahren" werden die pauschalen Anforderungen für diese Produkte spezifiziert. Diese Normen enthalten hierfür die aktuellen Regeln der Technik. Sie gelten ab dem 1. Juni 2001 (für die Produktion). Zusammengefasst sind die Normen in der DIN EN 13241 Teil 1. Damit entfällt auch die Unterscheidung zwischen "Privat" und "Gewerblich" ! Entscheidend für die Bestimmung, welche Art an Sicherheiten an einer Toranlage montiert werden müssen, ist das sogenannte "Gefährdungsniveau". So ist die Gefahr eines Unfalls bei öffentlich zugänglichen Toren, die an Schulwegen, neben Seniorenstätten oder öffentlichen Tiefgaragen liegen, ungleich höher als bei Toren an privaten Einzelgaragen in Nebenstraßen. Der Fachberater kennt sich hier aus, sprechen Sie ihn ruhig an. Doch in der DIN 13241-1 ist gleichzeitig auch eine regelmäßige Überprüfung von Toranlagen nach Herstellervorschrift geregelt. In der Regel sollte dies einmal im Jahr geschehen (bei häufig genutzten Toranlagen auch öfter). Im Gewerbebereich gelten natürlich die Vorschriften der gewerbleichen Berufsgenossenschaften. Aus der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 ergibt sich ebenfalls die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Prüfung von Toranlagen zum Schutz der Arbeitskräfte. Im Rahmen dieser Richtlinie müssen nun auch automatisch zulaufende Tore (ohne sogenannte "Totmann-Schaltung" mit einem speziellen geeichten Messgerät auf ihre ordungsgemäße Funktion überprüft werden. Die entstehenden Kräfte beim Auftreffen auf ein Hindernis (z.B. eine Person die in der Öffnung steht), und die Zeiten, für wie lange diese Kräfte einwirken, dürfen gewisse Werte nicht überschreiten. Diese Messungen müssen schriftlich protokolliert werden und vom Betreiber der Toranlage aufbewahrt werden. Da die ASR A1.7 aber nicht nur für neue Tore gilt, sondern generell für alle, werden auch ältere Tore (die vor 2005 montiert wurden) dem neuen Prüfverfahren unterzogen. Unter Umständen bedeutet dies dann auch die Pflicht zur Nachrüstung von Sicherheitstechnischen Ausrüstungen. Bei vermieteten Objekten oder Tiefgaragen besteht für den Vermieter bzw. Betreiber der jeweiligen Toranlage aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht ebenfalls die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung.
Sektionaltor mit alter und viel zu kleiner Sicherheitsleiste, Werte fast dreimal so hoch wie zulässig! Dasselbe Sektionaltor mit neuer Sicherheitsleiste in passender Größe, Werte TipTop.